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AGB

Die Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen von BILDHAUERSOMMER-REISE

1. Abschluss des Reisevertrags
Ihre verbindliche Anmeldung bedarf immer der Schriftform. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen Reisebedingungen von BILDHAUERSOMMER-REISE an. Falls die später zugesandte Reisebestätigung für Sie unzumutbare Abweichungen vom ausgeschriebenen Programm enthält haben Sie das Recht, innerhalb von 10 Tagen Ihre ausdrückliche Nichtannahme des Vertrags zu erklären. Die bereits geleisteten Anzahlungen erhalten Sie in diesem Fall selbstverständlich zurück. Der Anmelder übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten weiterer von ihm angemeldeter Reiseteilnehmer.

2. Bezahlung
Gleichzeitig mit Ihrer schriftlichen Anmeldung ist der im Detailprogramm ausgewiesene Anzahlungsbetrag zu überweisen. Im Gegenzug wird Ihnen der Reise-Sicherungsschein gem. § 651 k BGB zugesandt. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Reise zu leisten. Falls Sie den Reisepreis bis zum Zahlungstermin nicht vollständig bezahlt haben, sind wir als Veranstalter von der Verpflichtung zu Ihrer Mitnahme befreit.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Reisebeschreibungen im Prospekt und den entsprechenden Beschreibungen in der Reisebestätigung. BILDHAUERSOMMER-REISE behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorhersehbaren Gründen, Änderungen am vorgesehenen Programm vorzunehmen, über die der Reisende selbstverständlich umgehend informiert wird.

4. Rücktritt durch den Reisenden
Als Kunde können Sie jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Ihre Rücktrittserklärung muss in jedem Fall schriftlich gegenüber BILDHAUERSOMMER-REISE erfolgen. Sie erhalten daraufhin umgehend eine Stornobestätigung.

Im Fall Ihres Rücktritts berechnen wir für die bereits geleisteten Reisevorbereitungen folgende Stornokosten:

Ab 60. bis 45. Tag vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises
Ab 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises
Ab 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
Ab 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
Ab 09. bis 01. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
Ab Reisebeginn bei Nichterscheinen am Reisetag: 100% des Reisepreises.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bei deren Vermittlung wir gerne behilflich sind.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Leistungen nicht in Anspruch, etwa wegen vorzeitiger Abreise, Krankheit oder aus sonstigen Gründen entsteht kein Ersatzanspruch an den Veranstalter.

6. Rücktritt durch BILDHAUERSOMMER-REISE
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die gebuchte Reise infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Seuchen, Streiks u.a.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig stört, oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt im Besonderen bei einem Verhalten, das die anderen Reiseteilnehmer erheblich beeinträchtigt.

Bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen der im Detailprogramm und in der Reisebestätigung festgelegten Mindestteilnehmerzahl. In diesem Fall benachrichtigen wir Sie umgehend und erstatten bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

7. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung und –durchführung, die sorgfältige Auswahl der Leistungspartner, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen entsprechend den ortsüblichen Verhältnissen des Reiselandes und für ein Verschulden der von uns beauftragten Personen.

8. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung kann der Teilnehmer eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist. Unterlässt es der Reisende, den Mangel anzuzeigen, entfällt der Anspruch auf Minderung.

9. Mitwirkungspflicht
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Störungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Anspruch wegen nicht erbrachter Leistungen hat der Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Reise gegenüber BILDHAUERSOMMER-REISE geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren nach sechs Monaten.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der geltenden Pass-, Visa-, Zoll- Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften folgen gehen zu seinen Lasten.

12. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

Stand November 2009

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